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■ Doping/UrteilHaftung abgelehnt

Dresden (AFP) – Im Musterprozeß um Doping-Folgeschäden im DDR-Sport hat das Dresdner Landgericht gestern eine Haftung der Bundesrepublik abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichtes ist grundsätzlich die frühere DDR als Staat für derartige Gesundheitsschäden haftbar, begründete der Vorsitzende Richter Walter Voigt das Urteil. Aus der geltenden Rechtslage sei keine Grundlage für einen Rechtsanspruch gegen die BRD zu sehen. Voigt räumte ein, es sei „vielleicht unbefriedigend, daß das Geltendmachen eines Anpruchs aus rechtsdogmatischen Gründen verwehrt sein soll“. Der Anwalt des früheren Gewichthebers Roland Schmidt kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an.

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