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Dolmetscher bestach Angestellten

Wegen Bestechung eines Mitarbeiters des Landeseinwohneramtes wurde ein 55jähriger Dolmetscher gestern zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Schöffengericht Tiergarten legte dem Angeklagten eine Geldbuße von 25.000 Mark für gemeinnützige Organisationen auf. Der Dolmetscher hatte den 37jährigen Angestellten in 25 Fällen dazu bewegt, Ausländern Aufenthaltsgenehmigungen für Berlin zu verschaffen und den Ausländern dafür Beträge bis zu 2.500 Mark abgenommen. Die Geldbeträge will er als Aufwandsentschädigung kassiert haben. Das Urteil gegen den teilgeständigen Exangestellten wurde noch nicht gefällt. ADN

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