Dokumentazion: Schriftliche Kleine Anfrage ...
■ ... des Abgeordneten Dr. Martin Schmidt (GAL) und Antwort des Senats
Drucksache 15/7695
Betr.: Radfahren in Hamburg (68) – Kunst oder Fahrradabstellanlage auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz?
Am unteren Ende des Gerhart-Hauptmann-Platzes befindet sich vor dem Gebäude des Thalia Theaters ein spiralförmiger Metallgegenstand, der vielleicht vor Jahren einmal entweder als Kunstwerk oder Fahrradständer oder als Kombination von beiden aufgestellt worden ist.
Ich frage deswegen den Senat.
Der fragliche Gegenstand ist ein Fahrradständer. Er wurde durch Bauarbeiten in Teilbereichen zerstört und hat damit seine Funktion als Fahrradständer teilweise verloren.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.
1. Falls Kunstwerk:
1.1. Von welchem Künstler stammt das Werk?
1.2. Wann ist es aufgestellt worden?
1.3. Was hat es gekostet?
1.4. Bestehen künstlerische Beziehungen zu Gerhart Hauptmann oder zum Thalia Theater?
1.5. Gibt es in Hamburg weitere Kunstwerke von demselben Künstler oder im selben Stil? Wenn ja, wo?
1.6. Steht das Kunstwerk schon unter Denkmalschutz?
Entfällt.
2. Falls Fahrradständer:
2.1. Aus welcher früheren Epoche Hamburger Fahrradpolitik stammt dieser Fahrradständer?
2.2. Wann ist er aufgrund welcher Senatsbeschlüsse mit welchen Kosten aufgestellt worden?
Der Fahrradständer stammt aus den siebziger Jahren. Er wurde damals aus globalen Haushaltsmitteln beschafft. Die Kosten sind nicht bekannt.
2.3. Hat der Senat schon einmal beobachtet, daß jemand dort sein Fahrrad abgestellt hat? Wenn ja, wann?
Mitarbeiter der zuständigen Dienststellen haben z.B. am 26. Juni 1997 um 17.30 Uhr und am 27. Juni 1997 um 11.45 Uhr sowie um 13.35 Uhr dort abgestellte Fahrräder festgestellt.
2.4. Steht der Fahrradständer als Repräsentant einer vergangenen Epoche Hamburger Fahrradpolitik schon unter Denkmalschutz?
Nein.
3. Was soll aus dem Ding werden?
Da der Fahrradständer in einem Teilbereich noch nutzbar ist und keine Verkehrsgefährdung darstellt, wird er zunächst stehenbleiben und bei geeigneter Gelegenheit durch funktionsfähigere Fahrradständer an anderer Stelle des Gerhart-Hauptmann-Platzes ersetzt werden.
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