■ Dokumentation: Außer Verfassung
Der NDR will seine MitarbeiterInnen ohne Ausnahme dazu zwingen, an der Ausstrahlung rechtsradikaler Wahlwerbung mitzuwirken. Dies kündigte NDR-Intendant Jobst Plog jetzt in einer Hausmitteilung an. Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten könnten nicht hingenommen werden, unterstrich Plog im Hinblick auf die Hamburger Bürgerschaftswiederholungswahl, die Auftakt für das Superwahljahr 94 ist. Plog reagierte damit auf ein Informationsblatt mit dem Titel „Lichterketten gegen Ausländerfeindlichkeit – und im NDR Wahlspots für ,Republikaner‘?“ Der IG-Medien-Verband im Sender hatte mit diesem Info eine Diskussion im NDR über diese Frage initiieren wollen, die die NDR-Assistentin Astrid Dieckmann-Schrader seit zwei Jahren vor dem Arbeitsgericht zu klären versucht. Sie hatte sich im Vorfeld der Hamburger Wahl von 1991 geweigert, an der Ausstrahlung von „Rep“-Propaganda mitzuwirken, war wegen dieser „Verfehlung“ damals vom NDR mit Kündigung bedroht und kürzlich in zweiter Instanz abgewiesen worden. Wir dokumentieren Plogs Mitteilung in Auszügen: uk
„[...] Dafür, daß sich die IG Medien für die Kollegin einsetzt, habe ich Verständnis. Ich verwahre mich jedoch dagegen, mir in Flugblättern einen Widerspruch zwischen dem Engagement des NDR gegen Ausländerfeindlichkeit einerseits und der arbeitsrechtlichen Ahndung eines Verstoßes gegen den Arbeitsvertrag andererseits unterstellen zu lassen. Der NDR ist nun einmal gemäß § 15 Absatz 1 NDR-Staatsvertrag dazu verpflichtet, Parteien und Vereinigungen angemessene Sendezeit zur Vorbereitung von Wahlen einzuräumen. [...] Wahlwerbespots sind selbst dann zu senden, wenn die Parteien als verfassungsfeindlich anzusehen sind oder die Spots einen verfassungsfeindlichen Inhalt haben. Für den Inhalt der Wahlwerbespots sind ausschließlich die Parteien/Vereinigungen verantwortlich. [...]“
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