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Diskriminierendes Bad verurteilt

TOKIO dpa ■ Wegen Diskriminierung von Ausländern ist ein öffentliches Badehaus in Japan zu einer Entschädigung von umgerechnet 25.000 Euro verurteilt worden. Der Betreiber des Badehauses auf der Nordinsel Hokkaido hatte ein Schild „Nur für Japaner“ angebracht und im September 1999 nichtjapanischen Mitgliedern mehrerer Familien den Zutritt verwehrt. Der Betreiber rechtfertigte sein Vorgehen damit, dass es in anderen Einrichtungen Scherereien mit russischen Seeleuten gegeben habe. Daraufhin seien japanische Kunden weggeblieben. Der Freispruch für die mitangeklagte Stadtverwaltung von Otaru, die die Diskriminierung geduldet hatte, sei „extrem bedauerlich“, sagte der deutsche Mitkläger Olaf Karthaus. Japan ratifizierte 1996 die UN-Konvention zur Abschaffung von Diskriminierung.