: Direktwahlrecht: Kritik an Umsetzung
Der Senat hat begrüßt, daß das Gesetz zur Direktwahl der Westberliner Bundestagsabgeordneten der Bundesregierung vorgelegt werden solle. Es sei jedoch befremdlich, daß die Bundesregierung offenbar nicht dem Senatsvorschlag zur Einteilung der Wahlkreise folgen wolle, kritisierte Senatssprecher Kolhoff. Der Vorschlag halte die Bezirksgrenzen ein und sei rechtlich einwandfrei. Es entspreche dem „parteipolitisch motivierten Verhalten der Bundesregierung“ in der Direktwahlfrage, wenn sie auch bei der Einteilung der Wahlkreise auf die Opposition mehr Rücksicht nehme als auf die Mehrheit in Berlin.
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