Diesel-Urteil: Senat geht nicht in die zweite Instanz
Das Land Berlin will das Diesel-Urteil des Verwaltungsgerichts nicht in zweiter Instanz, also am nächsthöheren Gericht, anfechten. „Wir haben uns darauf verständigt, dass wir nicht in Berufung gehen“, sagt Regierungschef Michael Müller (SPD) nach der Sitzung des rot-rot-grünen Senats. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anfang Oktober entschieden, dass das Land bis Ende Juni 2019 auf bestimmten Streckenabschnitten Fahrverbote für Diesel-Autos erlassen muss. Nur für den Fall, dass der nichtstaatliche Umweltverband Deutsche Umwelthilfe e. V., der geklagt hatte, seinerseits in Berufung geht, will das auch der Senat tun. Die Frist dazu läuft laut Müller am 17. Dezember ab. Zur Begründung für den Verzicht sagte der Regierungschef: „Es kann in einem Berufungsverfahren auch kritischer ausgehen, mit härteren Auflagen.“ Vor dem Urteil hatte es Befürchtungen gegeben, das möglicherweise die komplette Innenstadt innerhalb des S-Bahn-Rings für Diesel-Fahrzeuge gesperrt werden müsste. Umweltsenatorin Regina Günther (Grünen-nah) soll bis Ende März einen verschärften Luftreinhalteplan vorlegen. Ziel ist es laut Müller, Fahrverbote weitgehend zu vermeiden. (sta)
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