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Diesel-Kfz-Steuer erhöht

Bonn (dpa) - Die Autofahrer von schadstoffarmen Diesel-Pkw sollen nach Auslaufen der zeitlich gestaffelten Befreiungen von der Kraftfahrzeugsteuer voraussichtlich 21,60 Mark je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. Bisher sind gesetzlich 13,20 Mark vorgesehen. Danach soll bei älteren Diesel-Typen ohne Schadstoff- und Rußpartikelbegrenzung die Steuer bei erstmaliger Zulassung bis Ende 1985 von bisher 18,80 Mark auf 27,20 Mark „oder höher“ angehoben werden. Bei Erstzulassung nach dem 1.Januar 1986 solle der jetzt gültige Steuersatz von 21,60 Mark auf 30 Mark ansteigen.

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