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Diese unflätigen Schimpftiraden

Detroit (AFP/taz) – Aber auch wer selber flucht, kann sich vor Gericht verantworten müssen: Im US-Bundesstaat Michigan ist nämlich der 25jährige Timothy Boomer wegen Fluchens in Gegenwart von Kindern angeklagt. War Boomer doch im August '98 in unflätige Schimpftiraden ausgebrochen, nachdem er beim Wildwasserfahren in einen Fluß gefallen war. Zu seinem Pech war ein Ordnungshüter in der Nähe, der ihm umgehend ein Bußgeld aufbrummte, weil seine Kraftausdrücke einer Familie mit zwei Kindern zu Ohren gekommen waren, die am Flußufer spazierenging. Und das verstößt nun mal gegen ein in Michigan geltendes Gesetz. Sein Verteidiger bestritt in Boomers Prozeß in Detroit nun allerdings die Verfassungsmäßigkeit des aus dem 19. Jahrhundert stammenden Gesetzes und erhielt den Beistand der Amerikanischen Union für Bürgerfreiheit (Aclu), die das Gesetz mit einem Musterprozeß zu kippen hofft, weil es der verfassungsmäßig garantierten Redefreiheit widerspreche. Einen Teil des Gesetzes, mit dem anzügliche Bemerkungen in Anwesenheit von Frauen unter Strafe gestellt wurde, hatte ein Gericht kürzlich auf Betreiben der Aclu für ungültig erklärt, weil die Bestimmung sich nur gegen's Fluchen in Gegenwart von Frauen, nicht aber von Männern richtete.

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