■ Dienste: Entlassung möglich!
Bremen (taz) – Ab 29. Juni ist die Einberufung zum Wehr- und Zivildienst nur noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zulässig. Diese Änderung des Wehrpflicht- und Zivildienstgesetzes sieht eine Entlassung aus dem Dienst auf Antrag vor. Dienstleistende, die nach dem neuen Recht nicht mehr hätten einberufen werden dürfen, weil sie bei Dienstantritt 25 Jahre oder älter waren, können dann entlassen werden. Anträge sind von Soldaten bei der Truppe und von Zivildienstleistenden beim Bundesamt für Zivildienst zu stellen. Info: 0421/340025.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen