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Die andere Anklageschrift

Paragr. 1: Die Ankläger des UN-Kriegsverbrecher-Tribunals vs. Süleyman Demirel, Staatspräsident der Republik Türkei u.a. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, seit 1978 Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. [...]

Paragr. 82: Alle Taten und Unterlassungen unter dem Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren Teil eines weitverbreiteten oder systematischen Angriffs gegen die kurdische Zivilbevölkerung in Türkisch-Kurdistan. [...]

Paragr. 90: Seit 1978 bis zum Datum dieser Anklageerhebung haben die Angeklagten eine Terror- und Gewaltkampagne gegen kurdische Zivilisten in der Republik Türkei geplant, veranlaßt, befohlen, verübt oder Beihilfe dazu begangen. [...]

Paragr. 91: Die gegen die kurdische Bevölkerung gerichteten Operationen wurden mit dem Ziel durchgeführt, einen wesentlichen Anteil der kurdischen Bevölkerung aus Kurdistan zu entfernen. [...]

Paragr. 92: Die Streitkräfte der Republik Türkei haben in systematischer Weise Millionen Kurden gewaltsam aus ihren Häusern geräumt und intern vertrieben. Um diese Räumungen und Vertreibungen zu erleichtern, haben die Streitkräfte der Republik Türkei absichtlich eine Atmosphäre der Furcht und Unterdrückung geschaffen, durch Anwendung vonGewalt, Androhung von Gewalt und Gewaltakten. [...]

Paragr. 94: In ganz Kurdistan haben die Streitkräfte der Republik Türkei eine systematische Kampagne der Zerstörung von Eigentum von Kurden unternommen. Getätigt wurde dies durch verbreiteten Beschuß von Dörfern; Verbrennen von Häusern, Höfen und Unternehmen; Zerstörung von Privateigentum. Als Ergebnis dieser orchestrierten Aktionen sind über 3. 000 Dörfer und ganze Regionen für Kurden unbewohnbar gemacht worden. [...]

Paragr. 95: In ganz Türkisch-Kurdistan haben die Streitkräfte kurdische Zivilisten belästigt, erniedrigt und entwürdigt. Gendarmen, Soldaten und Sicherheitspolizisten haben Kurden auf Grundlage ihrer rassischen und politischen Identifizierung ständig Beschimpfungen, rassistischen Beleidigungen, erniedrigenden Handlungen, Schlägen und andere Formen physischer Mißhandlung unterworfen. [...]

Paragr. 97: Die obengenanten Handlungen haben bis zum Datum dieser Anklageerhebung die Zwangsdeportation von etwa 2 Millionen Kurden zum Ergebnis gehabt. [...]

Die Anklagepunkte:

1. Deportation, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

2. Mord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

3. Mord, ein Bruch des Kriegsvölkerrechts im Sinne der Genfer Konvention.

4. Politische und rassische Verfolgung, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die Angeklagten: Süleyman Demirel, Staatspräsident; Bülent Ecevit, Ministerpräsident; Hüseyin Kivrikoglu, Chef des Generalstabs; Kenan Evran, Generalstabschef und Staatspräsident im Ruhestand.

Eigentlich sollte dieser Text nie das Licht des Tages erblicken

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