: Die Wfa
Die Wohnungsbau-Förderungsanstalt (Wfa) gehört zur NRW.BANK und wickelt für die Landesregierung Wohnraum-Förderungsprogramme ab. Außerdem unterstützt sie das Bau- und Verkehrsministerium bei Förderaufgaben.
Bei der Finanzierung von Wohneigentum erledigt die Wfa Auszahlung und Verwaltung von Darlehen, Zuschüssen und Bürgschaften. Die Grundförderung (maximal 37.500 Euro) hängt vom Einkommen ab. Dazu gibt‘s gegebenenfalls einen Kinderbonus (bis zu 5.000 Euro) und/oder einen Bonus für Objekte in Ballungskernen (25.000 Euro) oder -randzonen (10.000 Euro). Hinzu kommen 5.000 Euro Ökobonus für Grundstücke, die kleiner als 200 Quadratmeter sind. Wer durch den Bezug des eigenen Heims eine Sozialwohnung freimacht, die noch mindestens fünf Jahre als öffentlich gefördert gilt, erhält 5.000 Euro Sozialbonus.