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■ Geldregen für PresseDie Wahrheit, bitte!

Nicht nur Eberhard Diepgen erstattet(e) Journalisten Kosten für Auslandsflüge und Hotels. Diese Praxis ist in nahezu allen Bundesländern Gang und Gäbe – wenn auch andere Länder mehr Wert auf Transparenz legen und im Gegensatz zu Diepgen weder ein Geheimnis daraus machen, welche Verlage und Funkhäuser bedient werden, noch welche Journalisten Ministerpräsidenten auf Staatsknete durch die gesamte Welt begleiten. Daß andere Länder nach dem Beschluß des Berliner Verwaltungsgerichts die Praxis rechtswidrig fortsetzen, liegt einfach daran, daß es im Gegensatz zur Hauptstadt etwa in München oder Hannover keinen Kläger gibt. Die taz klagte damals unter anderem auch, weil sie den Gleichheitsgrundsatz verletzt sah. Systematisch hatte die Senatskanzlei, die die Reisen aus Steuermitteln finanzierte, ihr nicht genehme Medien übergangen. Wenigstens hatte Diepgen nach dem Beschluß des Verwaltungsgerichts auf die bislang übliche Praxis verzichtet – mit der Absicht, die damalige Klage abzuwenden.

Bei diesem Thema geht es aber ohnehin nur in zweiter Linie um die juristischen Gesichtspunkte. In erster Linie geht es um die Trennung von erster und vierter Gewalt – von Exekutive und Medien. Letztere sollen nämlich erstere kontrollieren, indem sie unvoreingenommen über Regierende berichten. Wer aber Berichterstattern geldwerte Vorteile verschafft, setzt sich dem Verdacht aus, er finanziert Gefälligkeitsjournalismus. Diepgen und sein Sprecher erhärten diesen Verdacht auch noch, weil sie bis heute nicht bereit sind, alle für Reporter beglichene Rechnungen auf den Tisch zu legen. Welche Medien kamen jahrelang in den Genuß staatlicher Gelder, welchen Journalisten wurden für Tausende von Mark zu Kneipenabenden eingeladen? Diepgen, die Wahrheit bitte! Dirk Wildt

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