■ Mit der GATT-Runde auf Du und Du: Die Verhandlungsgruppen
Dem Ausschuß für Handelsverhandlungen (TNC = Trade Negotiations Committee), der mindestens einmal halbjährlich tagen soll, obliegt die Oberaufsicht über die Verhandlungen in den beiden Hauptgruppen: der Verhandlungsgruppe über den Warenverkehr GNG (Group on Negotiations on Goods) und jener über Dienstleistungen GNS (Group on Negotiations on Services). Der TNC wacht auch über die Einhaltung der von den GATT–Ländern auf der Ministerkonferenz von Punta del Este eingegangene Verpflichtung, während der Dauer der Uruguay–Runde keine neuen protektionistischen Maßnahmen zu ergreifen (die sog. „standstill“– Verpflichtung) und bestehende, GATT–widrige abzubauen (“roll–back“). Die Verhandlungsgruppe über die Liberalisierung des Warenverkehrs (GNG). Die Verhandlungen über 14 Einzelthemen sollen in neun Arbeitsgruppen erfolgen. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Zölle, nichttarifäre Handelshemmnisse, Textilien und Bekleidung, Naturerzeugnisse; tropische Produkte; Landwirtschaft; normative GATT–Aufgaben; Schutzklauseln; Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen; handelsbezogene Aspekte der industriellen Eigentumsrechte einschließlich des Handels mit nachgeahmten Waren; handelsrelevante Investitionspolitiken; Streitschlichtungsverfahren und Funktionieren des GATT–Systems. Die Verhandlungsgruppe über die Liberalisierung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs (GNS). Diese Gruppe verhandelt, entsprechend dem in Punta del Este erzielten Kompromiß zwischen den Befürwortern und Gegnern des Einschlusses der Dienstleistungen in die Uruguay–Runde, außerhalb des formellen GATT–Rahmens. Dem Eigenleben dieser Verhandlungsgruppe sind insofern Grenzen gesetzt, als sie, wie auch die GNG, dem TNC Bericht erstatten muß über den Verlauf der Verhandlungen. McCASH FLOWS ORAKEL
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