■ Die Neuregelung des Paragraphen 218 wird erst im Herbst entschieden: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Berlin (taz) — Der vorläufige Stopp des neuen Abtreibungsrechts durch das Bundesverfassungsgericht fand ein geteiltes Echo. Während BefürworterInnen der neuen Fristenregelung mit Beratungspflicht die Karlsruher Entscheidung beklagten, jubilierten die Unionspolitiker. Überrascht zeigte sich jedoch kaum ein Politiker von der Karlsruher Entscheidung. Der bayerische Innenminister Edmund Stoiber (CSU) interpretierte das Urteil als eine Vorentscheidung der Verfassungsrichter. Nach Ansicht der SPD- und FDP-PolitikerInnen läßt die einstweilige Anordnung jedoch keine Rückschlüsse auf den Ausgang für das im Herbst erwartete Hauptverfahren zu. Bei ihrer Urteilsfindung hatten die Karlsruher Richter die Gründe für oder gegen die Verfassungswidrigkeit der neuen Abtreibungsregelung außer acht gelassen. Damit wurde im sechsköpfigen Zweiten Senat des Karlsruher Gerichts, dem nur eine Richterin angehört, noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob der neue §218 im Einklang mit dem Grundgesetz steht. SEITEN 4 UND 10
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