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Die Jagd auf Ehepaare
Gut, wenn der Rasierpinsel auffällig im Badezimmer platziert ist, denn zur Überprüfung von Scheinehen wird kein Mittel gescheut. Beamte schrecken nicht vor Bespitzelung und Befragung von Nachbarn zurück. Sollten die Ehepartner getrennte Wohnungen zunächst beibehalten, sind sie ohnehin verdächtig. Die Entschließung des Europäischen Rates vom 16. 12. 1997 über Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinehen, C 382, führt folgende Verdachtsmomente auf: „Die Faktoren, die vermuten lassen können, dass es sich bei einer Ehe um eine Scheinehe handelt, sind insbesondere folgende: die fehlende Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft [. . .], die Ehgatten sind sich vor ihrer Ehe noch nie begegnet; die Ehegatten machen widersprüchliche Angaben hinsichtlich ihrer jeweiligen Personalien; die Ehegatten sprechen nicht eine für beide verständliche Sprache; es gibt Anhaltspunkte dafür, dass ein oder beide Ehegatten schon früher Scheinehen eingegangen sind oder sich unbefugt in einem Mitgliedsstaat aufgehalten haben. Die Gewinnung dieser Informationen kann beruhen auf Erklärungen der Betroffenen oder Dritter, Erkenntnissen aus Schriftstücken oder Erkenntnissen, die bei Ermittlungen gewonnen wurden.“
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