: „Die Hucke vollgelogen“
■ Im Boock–Prozeß wirft die Bundesanwaltschaft dem Angeklagten Unglaubwürdigkeit vor / Peter Jürgen Boock soll voll schuldfähig sein
Peter Jürgen Boock, der RAF– Aussteiger, dem die Beteiligung an der Ermordung des Bankiers Jürgen Ponto, des Arbeitgeberpräsidenten Hanns–Martin Schleyer und ein versuchter Anschlag auf die Karlsruher Bundesanwaltschaft vorgeworfen wird, muß für seine Straftaten uneingeschränkt einstehen. Durch angebliche Drogenabhängigkeit, so die Bundesanwaltschaft gestern in ihrem ganztägigen Plädoyer, sei Boock nie irgendwie eingeschränkt schuldfähig gewesen. Außerdem verdienten Boocks Ausführungen zu einer eventuellen Minderung seiner Schuldfähigkeiten im wesentlichen keinen Glauben, er habe das Unrecht seiner Tat erkannt. Einen Strafantrag stellten die Bundesanwälte noch nicht, ein anderes Strafmaß als ein erneutes Lebenslänglich ist aber nicht zu erwarten. Wäre Boock tatsächlich in dem von ihm behaupteten Maß drogenabhängig gewesen, so Bundesanwalt Kuril, dann hätten die auch „ärztlich Gebildeten in der RAF“ ihn vorzeitig ins Ausland geschafft. Auch Boocks frühere Ehefrau habe eine Drogenabhängigkeit nicht erkennen können, seine eigenen Aussagen aber seien widersprüchlich und unglaubhaft. Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft begann gestern morgen mit stundenlangen Zitaten aus dem ersten Urteil gegen Peter Jürgen Boock und einer kräftigen Presseschelte. Die Berichterstattung, so Bundesanwalt Schulz, sei unseriös gewesen, mit einer Hetzkampagne hätte Druck auf Gericht und Bundesanwaltschaft ausgeübt werden sollen. Den Prozeßberichterstattern warf Schulz einen „Hauch von Objektivität“ und „Verwirrung der Gedanken“ vor. Boocks Verteidiger hätten die Rolle von PR–Managern gehabt.
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