: Die Erbengeneration von morgen kann frohlocken: Das Sparbuch-Geschenk von Oma gehört allein ihr
Ein Sparbuch für Enkel zählt grundsätzlich nicht zur Erbmasse. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) gilt dies jedenfalls dann, wenn die Großeltern die Sparkonten auf die Namen ihrer Enkel eröffnet haben. Enkelkinder haben gegen die Erben einen Anspruch auf Herausgabe der Sparbücher, heißt es in der Entscheidung (Az. 5 U 854/94).
Mit seinem Spruch wies das Gericht die Klage einer Mutter gegen ihre Kinder ab. Die Großmutter dieser Kinder hatte auf deren Namen Sparkonten eröffnet, die Sparbücher jedoch behalten. Nach dem Tode der Großmutter verlangte die Tochter von ihren Kindern die Zustimmung, daß die Sparguthaben an sie ausgezahlt werden sollten. Als die Kinder die Zustimmung verweigerten, erhob die Mutter Klage.
Das OLG urteilte nun, die Mutter habe keinen Auszahlungsanspruch. Ihre Kinder hätten vielmehr einen Rechtsanspruch gegen ihre Mutter auf Herausgabe der Sparbücher. Die Schenkung liege, rechtlich betrachtet, noch vor dem Tode der Großmutter, so daß die Sparguthaben nicht zur Erbmasse zählten. dpa
Foto: Wolfgang Hermann
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