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Archiv-Artikel

Die Ausbildung

2003 hat die Bundesregierung die Ausbildung in der Altenpflege bundeseinheitlich geregelt; es gibt jedoch Unterschiede zwischen den Bundesländern. Zugelassen wird, wer eine Realschule abgeschlossen oder eine Hauptschule und zudem eine Ausbildung zum Altern- oder Krankenpflegerhelfer oder eine andere, zweijährige Ausbildung absolviert hat. Die Ausbildungszeit wurde von 600 Unterrichtsstunden auf 2.100 erhöht, hinzu kommen 2.500 praktische Stunden. Eine Übersicht über entsprechende Berufsfachschulen steht unter www.altenpflegeschueler.de.