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Die Analyse des Gutachtens durch Laien geht weiter:

Einer handschriftlichen Notiz in der Ausländerakte ist zu entnehmen, dass das nebenstehende Gutachten innerhalb des Ausländeramtes weiter bearbeitet wurde. Im November 1998 stellt die Sachbearbeiterin fest: „Laut XXX ist zu prüfen, ob eine richtige Trauma-Behandlung aufgenommen wurde. Es zählt nur eine fachärztliche psychotherapeutische Behandlung. Wenn der Arzt schreibt, dass eine derartige Behandlung auf Grund fehlender Sprachkenntnisse nicht aufgenommen wurde, ist dies als Weigerung zu sehen. Es gibt Dolmetscher und genügend andere, die trotzdem Möglichkeiten gefunden haben, eine derartige Behandlung aufzunehmen. Auch wenn der Arzt „nur“ Depression bescheinigt hat, aber keine entsprechende Therapie stattfindet, ist nicht länger gemäß Trauma-Erlass zu verlängern. (...)

Es folgt die Zusammenfassung der Sachbearbeiterin:

*Behandlung nach Stichtag (4/96) erst 12/98

*Internierung nicht glaubwürdig

*Reisefähigkeit bis Ausreise unterstellen.

Da die Krankheiten behandelbar sind und sie deswegen Medikamente nimmt, müssten die Medikamente auch erhältlich sein bzw. Ersatzmedikamente.

Laut XXX Verfügung machen mit Hinweis:

Krankheiten können behandelt werden, insofern ihre Medikamente/Alternativmedikamente verfügbar. Reisefähigkeit bei Ausreise unterstellen.

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