: Die Altfallregelung
Als „Altfall“ kommt in Betracht, wer als Einzelperson oder kinderloses Ehepaar vor dem 1. Juli 1990 eingereist ist. Für Familien gilt das Einreisedatum 1. Juli 1993. Außerdem müssen sich die betreffenden Personen „in die hiesige wirtschaftliche, soziale und rechtliche Ordnung eingefügt haben“. Weiter heißt es: „Die Regelung soll vor allem Personen betreffen, die trotz der Ablehnung des Asylantrags aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen Deutschland nicht verlassen haben.“ Ein Verbleib bei selbst verursachter Passlosigkeit, Aufgabe der Staatsangehörigkeit, verzögerten Asylfolgeanträgen und Untertauchen scheidet aus. taz
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