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Archiv-Artikel

Die Agentur und die Bildung

Seit dem 1. Januar 2003 geben die Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit so genannte Bildungsgutscheine aus. Voraussetzung: Sie haben einen individuellen Bildungsbedarf festgestellt und der Empfänger ist nicht länger als sechs Monate arbeitslos. Der Bildungsgutschein gilt ein Monat bis drei Monate. Der Arbeitslose kann frei wählen, bei welchem für die Weiterbildung zugelassenen Träger er ihn einlöst. Das bedeutet eine Umkehr des bisherigen Verfahrens. Eine Umschulung bezahlt die Agentur für Arbeit nur, wenn sie notwendig ist und andere „arbeitsmarktpolitische Instrumente“ keinen Erfolg versprechen. Für eine Förderung muss der Arbeitslose innerhalb der vergangenen drei Jahre vor Beginn der Umschulung mindestens zwölf Monate gearbeitet und Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe erworben haben. Ist dies nicht erfüllt, kann die Agentur auch nur die Kosten für die Weiterbildung zahlen. Die Bundesanstalt für Arbeit hat im vergangenen Jahr rund fünf Milliarden Euro ausgegeben, um Arbeitslose in Kurse, Trainings oder Umschulungen zu schicken. Etwa 246.000 Teilnehmer wurden 2003 durch die berufliche Qualifizierung geschleust. Dauer im Schnitt: 10,5 Monate. MARTINA JANNING