: Didadidadi-dadidadam darf alle nerven
Den Haag (epd) – Die ersten Töne des Beethoven-Evergreens „Für Elise“ dürfen nicht als Markenzeichen geschützt werden. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht von Den Haag. Die Firma „Shield Mark“ hatte geklagt, als ein Konkurrenzunternehmen ebenfalls Töne aus „Für Elise“ verwendete, die „Shield Mark“ als Erkennungszeichen bei Softwareprogrammen und in der Telefonzentrale nutzt.
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