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Deutschland muß bei UVP nachbessern

Freiburg (taz) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Deutschland gestern wegen mangelhafter Umsetzung der UVP-Richtlinie verurteilt. Der Grund: In Deutschland wurden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für ganze Projektarten, etwa Anlagen zur Abfallbehandlung, ausgeschlossen. Die EU-Richtlinie verlangt jedoch, daß im Einzelfall überprüft wird, ob die Anlage umweltrelevant sein könnte. Da die Bundesregierung die Richtlinie für uneindeutig hielt, wurde sie bereits 1997 präzisiert. Deutschland muß sein UVP-Gesetz also ohnehin ändern. Der EuGH hat jetzt nur noch festgestellt, daß das deutsche Recht vor 1997 nicht den EU-Vorgaben entsprach (Az.: C-301/95).

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