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Archiv-Artikel

Deutschland 2006 – das wird neu

Steuern sparen fällt schwerer: Wer seine Steuererklärung vom Steuerberater machen lässt, kann nur noch die beruflich bedingten Kosten als Sonderausgabe absetzen. Dazu gehören zum Beispiel jene für das Ausfüllen der Anlage N, nicht aber die für das Ausfüllen des Mantelbogens. So genannte Steuerstundungs-Modelle lohnen nicht mehr. Bisher konnten Privatanleger mit Medien- oder Windkraftfonds ihr steuerpflichtiges Einkommen spürbar verringern. Doch nun dürfen Anleger die Verluste aus solchen Fonds nur noch mit den Gewinnen aus der gleichen Anlage und nicht mehr mit anderen Einkünften verrechnen. Die Regelung gilt rückwirkend zum 11. November 2005. Zudem entfällt der bisherige Steuerfreibetrag für Zahlungen des Arbeitgebers bei Heirat oder Geburt eines Kindes.