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Archiv-Artikel

Deutschland 2006 – das wird neu

Arbeitslose haben es schwerer: Arbeitslosen, die 55 Jahre oder älter sind, drohen Einschnitte. Sie bekommen nur noch maximal 18 Monate lang Arbeitslosengeld I. Bisher gab es für ältere Arbeitslose bis zu 32 Monate lang ALG I. Und wer entlassen wird und eine Abfindung erhält, muss die letzte Überweisung seines Arbeitgebers von nun an voll versteuern. Bislang galten Freibeträge zwischen 7.200 und 11.000 Euro. Der Unterschied zwischen Mann und Frau fällt weg: Männer müssen für Pensionspläne wie die Riesterrente bis zu zehn Prozent mehr ausgeben. Denn ab 1. Januar gelten Unisextarife. Bislang mussten Frauen wegen ihrer höheren Lebenserwartung höhere Beiträge zahlen oder geringere Renten hinnehmen. Neu sind auch die Finanzdaten der Altersparpläne: Wer einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat, kann bis zu 1.575 Euro steuerfrei einzahlen. Die Riester-Sparer erwarten zudem höhere staatliche Zuschüsse: Die Grundzulage steigt auf maximal 114 Euro, die Kinderzulage auf 138 Euro pro Sprössling. Rentner werden älter: Bürger können nicht mehr mit 60 Jahren wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit in den Ruhestand gehen. Der frühestmögliche Renteneintritt wird stufenweise auf 63 Jahre angehoben. Zudem steigt der Steueranteil für Neurentner: Wer zum ersten Mal Rente bezieht, muss 52 Prozent davon mit seinem individuellen Einkommensteuersatz versteuern. Alterseinkünfte bis zu 18.900 Euro pro Jahr bleiben von der Regel allerdings verschont. Vorausgesetzt, die Pensionäre verdienen nicht noch an Mieteinnahmen oder Zusatzrenten. Versicherungen werden teurer: Wer pro Jahr bis zu 47.250 Euro verdient, muss sich in einer der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen versichern. Bisher lag die Grenze bei 46.800 Euro. Viele gesetzlich Krankenversicherte erwartet zudem eine Erhöhung ihrer Beiträge durch die Krankenkassen. Die Sozialversicherungen sollen mehr kassieren: Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in Westdeutschland um 50 auf 5.250 Euro im Monat. Im Osten bleibt sie unverändert bei 4.400 Euro. Das Einkommen über dieser Grenze bleibt bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt. Darüber hinaus werden Minjobs teurer: Arbeitgeber, die Jobs bis zu einem Einkommen von 400 Euro monatlich anbieten, müssen 30 statt bisher 25 Prozent an die Sozialversicherung zahlen. Arbeitgeber müssen ihren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen regelmäßig zwei Wochen früher abführen als bisher, um die Zahlungsfähigkeit der Sozialkassen zu verbessern.