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Archiv-Artikel

Der Weg zum Volksentscheid

Alle 16 Bundesländer sehen Möglichkeiten der direkten Volksgesetzgebung auf Landesebene vor. Generell gilt dabei ein dreistufiges Verfahren aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.Im ersten Schritt müssen die BürgerInnen zunächst einen Antrag auf Volksbegehren stellen. Ist die Initiative rechtlich zulässig, kommt es im zweiten Schritt zum Volksbegehren, für das ein bestimmtes Unterschriftenquorum erforderlich ist, das in Hamburg bei fünf Prozent liegt. Erst ein erfolgreiches Volksbegehren führt zum abschließenden Volksentscheid. Ein Volksentscheid hat die gleiche Bedeutung wie eine Parlamentsabstimmung.  TAZ