: Der Weg ist frei für höhere Instanzen
HANNEMANN-VERFAHREN
Es war eine weitere, aber noch nicht die entscheidende Runde in der Auseinandersetzung zwischen der Hartz-IV-Rebellin Inge Hannemann und ihrem Arbeitgeber, dem Jobcenter Hamburg.
Gewonnen hat sie das Jobcenter: Laut der Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom Dienstag muss es Inge Hannemann vorläufig nicht weiter beschäftigen. Im Urteil heißt es: „Die vom Jobcenter vorgetragenen Rechtsverletzungen, die sie bei der Arbeit begangen haben soll, sind von ihr nicht entkräftet worden.“ Die Rechtsverletzungen, das sind Sanktionen, die sie laut Jobcenter zu Unrecht nicht verhängt hat, und nicht korrekt formulierte Eingliederungsvereinbarungen.
Für Hannemann geht es bei der Auseinandersetzung um etwas ganz anderes: ihre Kritik an den Hartz-IV-Strukturen, sei es in ihrem Blog, sei es per Medien, die sie inzwischen bundesweit bekannt gemacht hat. Also um nichts weniger als um das Recht auf freie Meinungsäußerung. Von daher ist es nur folgerichtig, dass kurz nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts auf ihrer Facebook-Seite das Urteil erschien – und die Ankündigung: „Der Weg für höhere Instanzen zum Erhalt der Menschenrechte ist damit frei“.
Verhaltener wirkte sie unmittelbar nach der Verhandlung. Das Gericht habe nicht über Inhalte gesprochen, sagte Hannemann da, und vielleicht ist genau das ihre Furcht: dass, wenn das bislang so zuverlässige Medien-Interesse an ihr abebben sollte, niemand mehr da ist, der sich inhaltlich mit ihrer Kritik auseinandersetzt.
Und die zieht wohl deshalb so viel Interesse auf sich, weil hier zum ersten Mal jemand aus dem System selbst spricht. Denn: „Was ich sage, ist nichts Neues“, das erklärt Inge Hannemann ganz offen. Sie hält sich von Parteipolitik fern, aber für die Linke ist sie inzwischen zu einer Gewährsfrau für den Kampf gegen die Hartz-IV-Sanktionen gewonnen. Und so ist sie noch vor Verkündung des Hamburger Gerichtsurteils mit Katja Kipping, der Linken-Chefin, nach Berlin zu einer Buch-Präsentation gefahren – natürlich geht es um Hartz-IV-Bezieher.
Bald aber wird der Streit vor Gericht weitergehen: Inge Hannemann hat neben dem Eilantrag Klage gegen das Jobcenter Hamburg auf Weiterbeschäftigung eingereicht. Über die wird erstmals am 14. August verhandelt. GRÄ