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Der Paragraph 218 geht in die nächste Runde

■ Auch künftig Lohnfortzahlung nach Abtreibung

Hamburg/Bonn (dpa) – Auch nach der Neuregelung des Abtreibungsrechts soll die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei einem Schwangerschaftsabbruch nach einer Beratung weiter gelten. Darauf hat sich nach Informationen der Bild-Zeitung die Koalitionsarbeitsgruppe zur Neufassung des Abtreibungsparagraphen 218 geeinigt. Die Beratung soll – wie das Karlsruher Urteil es vorschreibt – anonym sein und der Frau die letzte Entscheidung überlassen. Frauen mit weniger als 1.800 Mark Nettoeinkommen pro Monat könnten für den Abbruch das Landessozialamt in Anspruch nehmen, hieß es weiter. Gleichzeitig sähe der Koalitionsentwurf die Einrichtung von bundesweit rund 2.000 Beratungsstellen für Schwangere in Konfliktsituationen vor.

Alle Fraktionen des Bundestages werden voraussichtlich in dieser Woche über die vom Bundesverfassungsgericht verlangten Novelle des Abtreibungsrechts beraten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Peter Struck, plädierte gestern dafür, die Neuregelung nicht in den Wahlkampf hineinzuziehen. Seine Fraktion sei willens, mit den Regierungsfraktionen eine Regelung zu erarbeiten. Bisher bestehen Unterschiede zwischen Koalition und SPD vor allem bei der Finanzierung des Abbruchs bei ärmeren Frauen, für die die SPD den Bund in die Pflicht nehmen will. Außerdem lehnt die SPD neue Strafnormen beim Drängen zu einer Abtreibung oder unterlassener Hilfe aus dem familiären Umfeld ab.

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