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Archiv-Artikel

Der Fall

Von schumi

Die ganze Wahrheit über die Machenschaften des Kleingärtner-Vorstandes kam durch den Rechtsstreit einer lang gedienten Bezirksverbands-Sekretärin ans Licht. Diese hatte drei Jahre um eine nicht gezahlte Abfindung gekämpft – am vergangenen Freitag gab ihr das Bundesarbeitsgericht in letzter Instanz recht. Der Frau wurde die Abfindung zugesprochen, dem Vorstand des Bezirksverbandes ein katastrophaler Umgang mit Kleingärtnergeld bescheinigt. Doch das sei nicht sein Problem, kommentiert der Präsident des Bezirksverbandes, Karl-Heinz Rädecker, das Urteil: „Ich habe nicht verloren. Die Kleingärtner haben verloren.“ Tatsächlich müssen sie wahrscheinlich die Kosten von rund 60.000 Euro tragen, wenn sich der Vorstand wieder einmal mit seinen Plänen durchsetzt. Der möchte nämlich über eine Pachterhöhung die Verfahrenskosten wieder hereinbekommen. Das befürchten mehrere Kleingärtner, die sich schriftlich zu Wort gemeldet haben. Der Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung: Die Sekretärin konnte die Schiebereien im Vorstand nicht länger ertragen und wollte kündigen. Doch weil die Frau von den meisten Kleingärtnern sehr geschätzt wurde, befürchtete der Vereinsvorstand im Falle einer Selbstkündigung, dass die Mitglieds-Vereine misstrauisch würden. Daraufhin bot er der Frau eine Abfindung von 30.000 Mark an. Die Mitarbeiterin akzeptierte. Zum vereinbarten Termin wollte sie ihre Abfindung holen. Doch statt des Geldes überbrachte ihr ein Anwalt die Mitteilung des Vorstandes, entweder sie teile die Abfindung mit dem Bezirksverband, oder „der würde sich was einfallen lassen“. Die Frau lehnte ab. Zum zweiten Termin wurden ihr Rechnungen vorgelegt, die sie gefälscht oder widerrechtlich erschlichen haben sollte. Besonders perfide: Das ist nicht das erste Mal, dass der Vorstand versuchte, eine Sekretärin auf diese Weise loszuwerden. Doch damals verstarb die Frau, bevor das Gericht den Fall aufklären konnte. „Im Vorstand knallten daraufhin die Sektkorken“, so ein Augenzeuge zur taz. schumi