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Denkmalschutz für Defaka-Gebäude

Das Oberverwaltungsgericht hat den Denkmalschutz für das ehemalige Defaka-Gebäude an der Ranke- Ecke Tauentzienstraße bestätigt. Das 1955 nach Plänen des Architekten Paul Schwebes errichtete „Deutsche Familienkaufhaus“, heute Geschäfts- und Bürogebäude, sei zu Recht in die Denkmalliste eingetragen worden. Das Gericht widersprach damit der Auffassung der Grundstückseigentümer. ADN

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