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Demonstrationsrecht bald vermummt?

Bonn (ap) - Der Bundesrat hat am Freitag in Bonn erneut über eine Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts debattiert. Nachdem im November 1986 ein entsprechender Antrag Bayerns gescheitert war, forderte nun Baden–Württemberg eine Ausweitung des Landfriedensbruch–Tatbestandes sowie einen strafbewehrtes Verbot von Vermummung und „passiver“ Bewaffnung. Der Tatbestand des Landfriedensbruchs solle auf Personen erweitert werden, die sich nach Ausbruch von Gewalt und nach polizeilicher Aufforderung nicht entfernten. Vermummung und Schutzbewaffnung seien erfahrungsgemäß Vorstufe zum Begehen von Gewalttaten; sie müßten deshalb strafbar sein. Bundesjustizminister Hans Engelhard (FDP) erklärte, die Bundesregierung werde sich gesetzlichen Maßnahmen „nicht verschließen“. Eine in der Koalitionsvereinbarung beschlossene unabhängige Regierungskommission zu Fragen der Gewalt und ihrer Ursachen solle die Bundesregierung bei der gründlichen Prüfung und Vorbereitung neuer gesetzlicher Regelungen unterstützen. Der saarländische Justizminister Arno Walter (SPD) äußerte den Verdacht, der Ruf Baden–Württembergs nach „dem harten Knüppel“ solle in Wirklichkeit der Abschreckung dienen. Damit drohe letztlich die Abschaffung des Demonstrationsrechts. FORTSETZUNGEN VON SEITE 1

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