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KommentarDemokratie-Spielchen

■ Warum Bürger nicht einfach alles bekommen dürfen, was sie begehren

Wenn es um Geld geht, hat es Stadtentwicklungssenator Willfried Maier eilig. Jahrelang konnte der Investor Büll&Liedtke sich in der Gewißheit wiegen, bald Eigentümer etlicher Glieder der „Perlenkette am Hafenrand“ zu sein. Bis die AnwohnerInnen sich zu Wort meldeten – mit einem juristischen Instrument, das gesetzlich verankert ist: dem Bürgerbegehren.

Für dessen Einführung hatte die GAL zu Oppositionszeiten höchstselbst gestritten. Doch wenn das damalige Engagement die heutige Regierungspolitik durchkreuzt, war es so ernst offenbar doch nicht gemeint. Also erklärt der grüne Senator die Holzhafen-Bebauung schnell zur Chefsache, ehe das Bürgerbegehren Erfolg haben kann. Denn dann wäre es schwieriger zu legitimieren, wenn die Stadt sich darüber hinwegsetzte.

Das Votum der AnwohnerInnen ist jedoch schon jetzt offensichtlich: Maiers Planung läuft ihren Interessen zuwider. Diese zu berücksichtigen, könnte den Senator die Sympathien eines der größten Hamburger Investoren kosten. Und die wiegen schwerer als die der BürgerInnen. Zumindest in Geld. Dem Investor könne eine Verzögerung nicht zugemutet werden, findet Maier. Den AnwohnerInnen eine Mißachtung ihrer gesetzlichen Rechte hingegen offenbar schon.

Mit der jetzigen Entscheidung schaffen Maier und der Senat einen Präzedenzfall, der BürgerInnen, die in der Bezirkspolitik mitreden wollen, nur entmutigen kann. Denn der Senat hat klargestellt, daß er die Bürgermitbestimmung nur als Demokratie-Spielchen schätzt.

Elke Spanner

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