: Demo-Kessel war rechtswidrig
DORTMUND dpa ■ Drei Jahre nach dem Einkesseln von etwa 600 Demonstranten in Dortmund hat die Polizei ihr Handeln als rechtswidrig anerkannt. Bei einer Demo gegen Rechtsextreme hatte die Polizei im Dezember 2000 knapp 600 Gegendemonstranten eingeschlossen und stundenlang festgehalten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen attestierte jetzt der Dortmunder Polizei fehlerhaftes Verhalten. Polizeipräsident Hans Schulze räumte ein, das Vorgehen der Polizei sei damals falsch gewesen. Das Landgericht Dortmund und die Staatsanwaltschaften von Dortmund und Essen hatten das Vorgehen gegen die Demonstranten gebilligt. Die Polizei hatte das Einkesseln damit begründet, dass die Gegendemonstranten polizeiliche Weisungen missachtet hätten. Im letzten noch laufenden Rechtsstreit um den „Dortmunder Kessel“ erklärte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Brief an Schulze, die Gegendemonstration sei eine zu schützende Veranstaltung gewesen, die vor dem Einkesseln durch Beamte hätte aufgelöst werden müssen. Dies sei nicht geschehen.