: Dem Knastferngeblieben
Abwege Sicherungsver-wahrter flüchtet nach einer Therapiestunde
Der Sicherungsverwahrte Karl L. ist am Donnerstag nicht in die Haftanstalt Fuhlsbüttel zurückgekehrt. L. besuchte morgens eine externe Psychotherapiestunde und verschwand von dort. Nach ihm wird gefahndet.
L. war 2009 wegen räuberischer Erpressung zu knapp sechs Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist diese externe einzeltherapeutische Behandlung vorgeschrieben. Seit November 2016 habe L. entsprechende Ausgänge in Begleitung, sagt Justizbehördensprecherin Marion Klabunde. Es sei aber keine ständige Aufsicht vorgeschrieben. „Die vorangegangenen zwölf Begleitausgänge verliefen bei Karl L. beanstandungsfrei“, betont Klabunde.
Die Justizbehörde verweist auf das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, wonach Häftlingen Vollzugslockerungen gewährt werden müssen, um sie auf ihre Eingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten. Fehlt das, drohe die vorzeitige Entlassung. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht 2016 die Entlassung eines Sexualstraftäters angeordnet, weil ihm der Knast zu wenig Lockerungen gewährt hatte. kva
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