: Dem Datenschützer Unsinn in Mund gelegt –betr.: „Justiz und Datenschutz“, taz-Bremen vom 7.4.1998
Ich weiß nicht, was ich mehr beklagen muß: die Borniertheit des Berichterstatters oder den Unsinn, der den Landesdatenschützer in den Mund gelegt wird – daß Dr. Walz den Unterschied zwischen einem Terminal und einem PC nicht kennt, glaube nicht einmal ich. Es bleibt deshalb wieder einmal bei mir, Ihre zahlreichen Leser über die wahren technischen Gegebenheiten bei der Staatsanwaltschaft Bremen zu informieren.
1. Die meisten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft (66%) sind mit Terminals ausgestattet. Terminals haben aber gar kein Diskettenlaufwerk; es können also keine Daten mit Hilfe von Disketten oder anderer Hilfsmittel gezogen werden.
2. Die Staatsanwälte haben PCs mit Diskettenlaufwerken. Nur: Kein Benutzer von SIJUS-STRAF hat Zugriff auf die „shell“(für Herrn Dr. Walz: Betriebssystemoberfläche), außer den beiden Systemverwaltern; außer diesen beiden kann keiner Daten über Disketten oder andere Hilfsmittel abziehen. Die Diskettenlaufwerke können bei der Verwendung der normalen Microsoft-Produkte eingesetzt werden.
3. SIJUS-STRAF wird von den Staatsanwaltschaften in acht Bundesländern benutzt. Die Datenschützer der anderen Bundesländer haben keine durchgreifenden Bedenken gegen das System geäußert. Wo ist das Problem? Schicken sie ihren Autoren auf einen Computerkurs.
Jan Frischmuth, Leitender Oberstaatsanwalt
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