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Debatte„Mutig und unbequem bleiben“

Solidarität tut gut. Nach dem Urteil der Pressekammer am Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen uns haben uns Aufmunterungen erreicht. Kolleg:innen und andere Fachkundige ermutigen uns, weiterzumachen.

Schnell und prägnant: Das erste Statement zum OLG-Urteil, das uns erreicht hat, stammt von Günter Wallraff. Foto: RTL, Kadir Ilboga

Von Menschen aus Politik, Medien und Gesellschaft

„Das Verfahren zeigt, wie verletzlich kleine Medien sind, wenn sie kein eigenes Justiziariat und kaum Ressourcen für jahrelange Rechtsstreitigkeiten haben. Die Kontext:Wochenzeitung braucht nun erstens eine Welle der Solidarität in Stuttgart, um nicht in finanzielle Schieflage zu geraten. Zweitens braucht sie die Unterstützung von allen, die dem gemeinnützigen Journalismus in Deutschland eine Chance geben möchten, damit die Zeitung mutig und unbequem bleiben kann.“

Thomas Schnedler ist Co-Geschäftsführer von Netzwerk Recherche.

Weder inhaltlich noch formal überzeugend

„Das OLG-Urteil kann weder inhaltlichnoch formal überzeugen. Das sollte so nichtstehen bleiben.“

Herta Däubler-Gmelin, Juristin, Bundestags­abgeordnete für die SPD von 1972 bis 2009. Däubler-Gmelin war von 1998 bis 2002 Bundesministerin der Justiz.

Wir hoffen, dass Kontext sich weiter wehrt

„Das gibt‘s doch nicht. Wie kann das sein, dass Kontext dafür verurteilt wird, einen Neonazi, der für die AfD arbeitete, als das enttarnt zu haben, was er ist? Was wurde aus den guten Argumenten, mit denen zwei Gerichte bereits die Echtheit des überführenden Materials anerkannten? Die taz kann nicht nachvollziehen, wofür unsere Freundinnen und Freunde von Kontext jetzt zahlen sollen. Wir sind und bleiben froh und stolz, dass Kontext unserer Zeitung beiliegt und unseren Horizont erweitert. Wir hoffen, dass Kontext sich weiter wehrt, und wünschen tausendmal Erfolg!“

Ulrike Winkelmann ist zusammen mit Barbara Junge Chefredakteurin der taz.

„Öffentlichkeit ist der Sauerstoff der Demokratie“

„Wenn Gerichte die Preisgabe von Informanten fordern und Quellenschutz kriminalisieren, zerstören sie den Kern der investigativen Recherche, denn der Schutz von Informanten ist unbedingt einzuhalten. Streitwerte, die nahezu verdoppelt werden, oder immense Schadensersatzsummen für Rechtsextreme können gerade kleinere Medien und Redaktionen zur Aufgabe zwingen und mundtot machen. So wird nicht der, der hetzt, sondern der, der aufdeckt, verurteilt. Doch im Großen wie im Kleinen gilt: Öffentlichkeit ist der Sauerstoff der Demokratie!“

Günter Wallraff, Investigativ-Journalist und Autor, international bekannt durch Bücher wie „Der Aufmacher. Der Mann, der bei ‚Bild‘ Hans Esser war“, „Ganz unten“ und „Ihr da oben – wir da unten“. Wallraff wurde mehrfach wegen seiner investigativen Arbeit verklagt, hat in der Regel Recht bekommen und viele Journalistenpreise gewonnen.

Katharina Viktoria Weiß. Foto: Frederike van der Straeten

„Quellenschutz darf nicht infrage gestellt werden“

„Mit diesem Urteil löst das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Diskussion über die Grenzen der Pressefreiheit und unser aller Recht auf Information aus. Zwei Gerichte haben zuvor die Recherchen von Kontext für zulässig gehalten, unter anderem, weil sie darin einen wichtigen Beitrag zur die Öffentlichkeit beschäftigenden Diskussion um rechtsextreme Bestrebungen im Umfeld der AfD sahen. In der Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz hat nun das Oberlandesgericht die Grenzen der Pressefreiheit deutlich enger gezogen als die vorherigen Entscheidungen. Aus Sicht von Reporter ohne Grenzen (RSF) ist das jüngste Urteil bedenklich, denn es geht hier um die Frage, ob ein Medium seine Quellen offenlegen muss. Quellenschutz ist eine der wichtigsten Säulen der Pressefreiheit und darf nicht infrage gestellt werden. RSF hofft, dass dies in der Revision geklärt wird.“

Katharina Viktoria Weiß ist Pressereferentin von Reporter ohne Grenzen Deutschland.

Journalistische Standards kriminalisiert

Frank Werneke. Foto: Joachim E. Röttgers

„Nach zwei gerichtlichen Vorentscheidungen, die das Vorgehen der Kontext-Redaktion befürworten, überrascht das OLG Hessen nun mit einem Urteil, das journalistische Standards sogar kriminalisiert. Wenn zwei Gerichte keine Zweifel an der journalistischen Sorgfalt hegen, legitimiert das die Redaktionsentscheidungen schon beeindruckend. Der hohe Stellenwert von Quellenschutz ist im Pressekodex niedergelegt, an dessen Vorgaben sich Kontext richtigerweise orientiert hat. Das Frankfurter Urteil widerspricht guter journalistischer Praxis und stellt die grundgesetzlichen Aufgaben der Presse infrage, die in diesem Fall ja hinlänglich bei der Berichterstattung über Demokratiefeinde begründet war. Dieses Urteil zeigt auch, warum es eine deutsche Gesetzgebung gegen strategische Einschüchterungsklagen mindestens auf dem Niveau der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie braucht. Unternehmen, Behörden oder Organisationen, wie hier die AfD oder ihr ehemaliger Mitarbeiter, dürfen keinen Erfolg damit haben, durch juristische Verfahren und irrwitzig hohe Streitwerte in Gerichtsprozessen kritischen Journalismus zu unterbinden.“

Frank Werneke ist Vorsitzender der Gewerkschaft Verdi.

Kern der Recherche bedroht – dieses Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung

„Das Urteil gegen Kontext offenbart einen großen Mangel. Wenn die billigste Ausrede eines Nazis vor Gericht als Beweislastumkehr zu Lasten der Redaktion herhalten kann, ist der Kern der Recherche bedroht: die digitale Dokumentation von authentischen Tatsachen. Dieses Verfahren hat deswegen grundsätzliche Bedeutung. Es darf so nicht stehen bleiben.“

David Schraven ist Gründer des Recherchebüros „Correctiv“ und Vorstandsmitglied des Forums Gemeinnütziger Journalismus.

Nicht einschüchtern lassen

„Der Quellenschutz gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für seriösen Journalismus. Wenn ein deutsches Gericht daran rüttelt, geraten die Grundlagen von Meinungsfreiheit und der kritischen Kontrollfunktion der Presse ins Wanken. Die recherchierenden Kolleginnen und Kollegen dürfen sich jetzt nicht einschüchtern lassen. Wer den Mut hat, auch bei Widerstand kritisch zu bleiben, dem gebührt unser aller Respekt.“

Sönke Iwersen, Leiter Investigative Recherche beim „Handelsblatt“. Vielfach ausgezeich­neter Journalist, unter anderem mit drei Wächterpreisen.

Verkehrte Welt

„Bei dieser Entscheidung reibt man sich verwundert die Augen: Wenn das Zeugnisverweigerungsrecht nichts mehr gilt, aber dafür gegen Journalist:innen und ihre Recherchen angewendet wird, ist das ganz klar verkehrte Welt. Der Redaktion von Kontext gehört unsere Unterstützung.“

Steffen Grimberg, Vorsitzender des Deutschen Journalistenverbands (djv) Berlin-Brandenburg, war mal ARD-Sprecher, ist heute unter anderem taz-Medienkolumnist und Leiter des KNA-Mediendiensts.

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