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Debatte um FluggastkontrolleGriff nach den Hoheitsrechten

Die Fluggastkontrolle am Flughafen gehört wieder unter das Dach der Bundespolizei, fordert die SPD-Bürgerschaftsfraktion. Die Innenminister sollen’s richten.

Dürfte sich so bald nicht wiederholen: Fluggäste warten streikbedingt etwas länger. Bild: dpa

Der großer Hammer ist noch einmal ausgeblieben – ein Streik der 600 Luftsicherheits-Assistenten am Flughafen Fuhlsbüttel mitten in den Schulferien konnte in letzte Minute abgewendet werden. Kurz vor Beginn der Reisewelle einigten sich der Arbeitgeber – Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) – und die Gewerkschaft Ver.di auf eine Lohnerhöhung um 15 Prozent. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2014, dass die Beschäftigten den Abschluss annehmen, gilt als sicher. Das Ergebnis der Urabstimmung wird Ver.di am heutigen Montag vorlegen.

Ungelöst ist, nicht nur aus Sicht der Gewerkschaft, ein anderes Problem am Airport: die Privatisierung hoheitsrechtlicher Aufgaben. Damit will sich die SPD-Fraktion in der nächsten Bürgerschaftssitzung am 27. März befassen: „Wir haben einen Prüfauftrag an den Senat eingebracht“, sagt SPD-Fraktionschef Andreas Dressel der taz. Am Ende solle sich die Innenministerkonferenz mit der Frage auseinandersetzen: War es richtig, dass der Bund aus Kostengründen die Gepäck- und Fluggastkontrolle privatisierte – und sich auf diesem Wege aus hoheitlichen Sicherheitsaufgaben zurückzog?

„Die Antwort ist Nein“, sagt Dressel schon heute. „Die Privatisierung mit all den Folgen für die Lohn- und Beschäftigungsbedingungen sind zum Bumerang für den Bund geworden.“ Dieser müsse angesichts der Streiks auf den Flughäfen umdenken. In Hamburg hatten die Luftsicherheits-Assistenten im Tarifkonflikt den Flughafen vier Tage beinahe lahm.

„Privatisierung ist der falsche Weg – zumal bei hoheitsrechtlichen Sicherheitsaufgaben“, ergänzt der SPD-Abgeordnete und Ex-Ver.di-Landeschef Wolfgang Rose. „Der Bund kann sich nicht aus seiner Verantwortung stehlen.“

Die Bundespolizei begann im Jahr 2005 damit, weite Teile der Personen- und Gepäckkontrolle in Fuhlsbüttel an einen privaten Anbieter zu übertragen – unter Aufsicht und Videoüberwachung durch Bundespolizisten. Der private Anbieter zahlte den Sicherheitskräften niedrigere Löhne und keine Altersversorgung. Zudem wurden die Arbeitskräfte im Gegensatz zu den Bediensteten der Bundespolizei auf Teilzeitbasis beschäftigt. Das sparte Kosten, denn je nach den Bedürfnissen der Airlines konnten so Mitarbeiter zu flexiblen Arbeitszeiten geordert werden – oder auch nicht, wenn bei Flauten wenig Personal benötigt wurde.

Die Gewerkschaft Ver.di klagte 2006 gegen dieses arbeitsrechtliche Konstrukt und wollte die Festanstellung der Sicherheitskräfte bei der Bundespolizei erreichen: Die Beschäftigten seien eigentlich „Leiharbeiter“, die „unter Leitung und Aufsicht“ und mit ihnen bereitgestellten Gerätschaften der Bundespolizei arbeiteten, so Ver.di.

Das Bundesarbeitsgericht befand jedoch im Mai 2012, dass der private Anbieter nach dem Konstrukt formal „Dienstleister“ sei. Zugleich äußerte das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass die Übertragung von hoheitsrechtlichen Aufgaben zur Gefahrenabwehr nach dem Luftsicherheitsgesetz an Private verfassungsrechtlich zulässig sei. Doch darüber habe das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden, so die Richter damals.

SPD-Fraktionschef Dressel ist klar: Man werde die damalige Privatisierung nicht „auf einen Schlag“ rückgängig machen können. Es müsse aber geprüft werden, ob der Bund seiner Aufsichtspflicht nachkomme und „nicht leichtfertig Aufgaben an Private übertragen“ habe, so Dressel.

Peter Bremme, Ver.di-Verhandlungsführer für die Luftsicherheits-Assistenten, könnte sich vorstellen, dass die Sicherheits-Assistenten in Fuhlsbüttel von der Bundespolizei übernommen werden. So begrüßt er zwar den SPD-Vorstoß – wittert aber auch ein wenig „Populismus“ angesichts der Bilder von Flugpassagier-Schlangen vor den Abfertigungsschaltern.

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1 Kommentar

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  • H
    Harro

    Das ist typisch SPD, denn die Bundespolizei kann nicht blindlings Menschen einstellen, sondern muss andere Kriterien anlegen. Dass es Quatsch war, das überhaupt zu privatisieren, leuchtet wohl ein, aber das kann auch eine Frage der wirtschaftspolitischen Einstellung sein, denn die Paß- und Zollkontrolle blieb ja dort, wo sie sein sollte. Und das ist das wesentliche Element, aus dem sich der Staat nicht zurückziehen kann.

     

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Klage deswegen scheitert und dass die Beschäftigten weiterhin für hohe Abschlüsse streiken werden, denn auch auf dieses Ergebnis wird dieser Arbeitgeber mit neuen Strategien reagieren. Sein Geschäftsmodell heißt ja Dumping und das war politisch so gewollt, gerade die SPD hat diese Variante in den Schröder-Jahren (1998-2005) bundesweit durch Zeit- und Leiharbeit ins Spiel gebracht.

    Heute ist es Z:B. zulässig, dass eine Firma eine Leiharbeitsfirma für sich selbst gründet und über diese Firma sich selber Arbeitnehmer 'leiht'. Das wird häufig in Branchen gemacht, wo das Arbeitskräfteangebot sehr satt ist und das führt zu sinkenden Löhnen, Aufstockungen durch das Jobcenter und zur Armut der Beschäftigten. Und das ist sogar von der SPD damals auch gewollt gewesen, Gerhard Schröder hat das explizit in Davos damals gelobt.