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Archiv-Artikel

Debatte über Zwangsheiraten

Der Bundesrat hat sich gestern mit einem Gesetzentwurf des Senats zur Bekämpfung von Zwangsheiraten befasst. Danach soll im Strafgesetzbuch ein neuer Tatbestand geschaffen werden, der sich an die Tatbestände Nötigung, Menschenhandel und Verschleppung anlehnt. Auch die Rechtsstellung der Opfer soll gestärkt werden. Eltern und Ehegatten können laut Entwurf aus dem gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen werden, wenn sie die Opfer der Zwangsheirat bedrohen. Verbessert werden soll das Recht auf Wiederkehr für ins Ausland Zwangsverheiratete. Über den Gesetzentwurf wird jetzt in den Ausschüssen weiter beraten. In der Debatte betonte Justizsenatorin Karin Schubert (SPD), in Berlin lebten hunderte Betroffene. Neben Beratungsangeboten müsse deutlich gemacht werden, dass „Zwangsverheiratung strafrechtlich zu verfolgendes Unrecht“ sei. DPA