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Debatte Pussy RiotPutins Exempel

Kommentar von Peter Franck

„Süddeutsche“ und „FAZ“ haben das Urteil gegen Pussy Riot verteidigt. Damit liegen sie falsch. Die Punkband wäre in Deutschland niemals in Haft gelandet.

Luftballons auf einer Protestaktion für Pussy Riot in Berlin. Bild: dapd

D ie drei Musikerinnen der Punkband Pussy Riot werden in einem russischen Straflager verschwinden. So hat es Mitte August ein Moskauer Gericht beschlossen – ein Urteil, dem inzwischen auch einige Kommentatoren im Westen ein gewisses Verständnis entgegenbringen.

Der Rechtswissenschaftler Klaus Volk denunzierte die Welle internationaler Solidarität in der Süddeutschen Zeitung als „Empörung 2.0“; die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung schrieb, die „Aktionskünstler mit ihren vulgären Provokationen“ erinnerten „an die erste RAF-Generation“.

Klaus Volk hat wie die russische Regierung das deutsche Strafrecht als Argument gegen Urteilsschelte entdeckt. So verteidigte Außenamtssprecher Alexander Lukaschewitsch das Urteil mit dem Hinweis, in Deutschland sehe das Gesetz für die Beleidigung religiöser Gefühle bis zu drei Jahre Haft vor. Und tatsächlich kann auch hierzulande jemand bestraft werden, der an einem Ort, der dem Gottesdienst einer „im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft“ gewidmet ist, „beschimpfenden Unfug“ verübt. So steht es in Paragraf 167 des Strafgesetzbuchs. Hätten den Frauen von Pussy Riot damit etwa auch in Deutschland die vom Moskauer Chamowniki-Gericht verhängten zwei Jahre Freiheitsstrafe gedroht? „Nein, bis zu drei“, klärt uns Klaus Volk auf.

Der von ihm und der russischen Regierung erweckte Eindruck, die Aktion von Pussy Riot wäre in Deutschland ähnlich zu ahnden gewesen, ist falsch. Zwar sieht der entsprechende Paragraf tatsächlich eine maximale Strafandrohung von drei Jahren vor. Es verbietet sich aber, die in Moskau tatsächlich verhängten Strafen mit einer Maximalstrafe im deutschen Recht zu vergleichen. Freiheitsstrafen spielen bei ähnlichen Delikten in Deutschland praktisch keine Rolle.

Bild: Amnesty International/Jens Liebchen
Peter Franck

geboren 1953, ist ehrenamtlicher Russlandexperte der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (deutsche Sektion). 1998 hat er den Arbeitskreis JuristInnen bei Amnesty gegründet, heute ist er dessen Sprecher.

Kein vergleichbares Urteil

Nach der Strafverfolgungsstatistik wurden beispielsweise 2010 in Deutschland wegen Beschimpfungen von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen und Störung der Religionsausübung 19 Menschen verurteilt. In nur einem Fall verhängte ein Gericht eine Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wurden in der Vergangenheit Freiheitsstrafen verhängt, ging es dabei in der Regel um die unmittelbare und wiederholte Störung von Gottesdiensten. Gegen niemanden wurde nach der Statistik im Jahr 2010 – wie im Fall Pussy Riot – wegen des Verdachts, diese Delikte begangen zu haben, Untersuchungshaft angeordnet.

Aber selbst nach russischem Gesetz lässt sich eine Verurteilung der Bandmitglieder nicht rechtfertigen. Dem Urteil zufolge soll die Aktion der Frauen den Tatbestand des „Rowdytums“ nach Artikel 213 des russischen Strafgesetzbuchs erfüllt haben. Der Artikel versteht unter Rowdytum eine grobe, die deutliche Missachtung der Gesellschaft zum Ausdruck bringende Verletzung der öffentlichen Ordnung, wenn sie durch religiösen Hass oder Feindseligkeit oder durch Hass oder Feindseligkeit gegen eine soziale Gruppe motiviert ist. In der russischen Rechtspraxis wird das regelmäßig durch die Einholung von Sachverständigengutachten geklärt. Zwei der drei Gutachten, die im Fall Pussy Riot eingeholt wurden, haben das Vorliegen dieser Voraussetzungen verneint.

Putin als „Wunder Gottes“

In der Tat lässt sich die Verurteilung nicht rechtfertigen. Es ist nicht im Ansatz zu erkennen, dass die Aktion durch religiösen Hass motiviert gewesen wäre. Sie erfolgte im Vorfeld der Präsidentschaftswahl und bezog sich nicht auf die Gläubigen oder die orthodoxe Kirche als solche, sondern auf die Einflussnahme orthodoxer Würdenträger. Die zwölfjährige Herrschaft Putins sei ein „Wunder Gottes“, hatte Patriarch Kyrill vor den Wahlen erklärt.

Auch von Hass oder Feindseligkeit gegenüber dem orthodoxen Klerus als „sozialer Gruppe“ kann keine Rede sein. Die Aktion kritisierte das näher bezeichnete Verhalten einiger seiner Angehörigen in einer bestimmten Situation. Sähe man das als „Rowdytum“ an, könnte man – wie gelegentlich schon geschehen – strafrechtlich auch gegen die Kritik an korrupten Beamten oder an einer bestimmten Politik vorgehen. Die Kritik müsste nur als Ausdruck einer feindseligen Haltung interpretiert und die Kritisierten als „soziale Gruppe“ definiert werden. Wird die Kritik von einer Gruppe nach vorheriger Absprache formuliert, drohen bis zu sieben Jahre Haft.

Aus alldem folgt: Die drei Frauen sitzen auch nach russischen Gesetzen zu Unrecht in Haft. Sie sind sofort und bedingungslos freizulassen.

Misslungene Aktion

Dass die Aktion von Pussy Riot nicht zu einer Haftstrafe führen durfte, heißt im Übrigen nicht, dass man sie gelungen finden muss. So hat das Menschenrechtszentrum Memorial in einer öffentlichen Stellungnahme erklärt, dass politische Proteste innerhalb einer Kirche „unverzeihlich“ seien, insbesondere, wenn sie in einer Weise durchgeführt würden, die kirchlicher Praxis fremd sei.

Solche Aktionen müssten unweigerlich als Verletzung religiöser Gefühle wahrgenommen werden. Die tatsächlichen Motive der Aktion, nämlich die Kritik an bestimmten Angehörigen der Kirchenhierarchie, bleibe den meisten Menschen verborgen. Aber natürlich sei die strafrechtliche Verfolgung der Aktion weder mit der russischen Verfassung noch mit internationalen Abkommen vereinbar.

Auf diesen klaren, menschenrechtlich begründeten Standpunkt lassen sich alle russischen und internationalen Solidaritätserklärungen und Aktionen zurückführen, die es als Reaktion auf die Haft der Frauen von Pussy Riot gegeben hat – unabhängig davon, wie die Beteiligten zu der Aktion von Pussy Riot als solcher stehen.

Alles deutet darauf hin, dass an den Mitgliedern von Pussy Riot ein Exempel statuiert werden soll. Den seit Amtsantritt Putins anhaltenden Protesten soll offenbar nicht nur mit den eilig verabschiedeten Verschärfungen des Demonstrations- und Strafrechts, sondern auch mit einem harten Vorgehen gegen Einzelne begegnet werden. Demnächst werden Angeklagte wegen der Protestdemonstration vom 6. Mai 2012 vor Gericht stehen. Auch hier ist ein politisch motiviertes Verfahren zu befürchten.

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21 Kommentare

 / 
  • UW
    Uli Wetz

    Was tun

     

    Man/frau kann vielleicht auch (sofern gewollt) was tun. Die Erfolgswahrscheinlichkeit des Tuns hängt möglicherweise davon ab, welchen persönlichen Einsatz man/frau anzubieten bereit ist.

     

    Näheres und bestimmt Interessantes unter www.uli-wetz.de und www.uli-wetz.eu.

     

    Es grüßt - - - Uli Wetz

  • B
    Benz

    @Denis

    Ich verteidige nicht die Volksverhetzung der Nazis. Ganz im Gegenteil. Ich verurteile die Volksverhetzung der Nazis, genauso wie ich auch die Volksverhetzung der Pussen verurteile.

     

    Hasspropaganda, ob sie nun von Nazis oder von Pussen ausgeht, ob sie nun gegen Juden oder Christen gerichtet ist, ist auf jeden Fall zu bekämpfen.

  • R
    rainer

    warum läßt die deutsche regierung so etwas eigentlich zu die mädchen haben nur das getan was dem deutschen volk bis heute angekreidet wird ,wir haben nichts gegen hitler gemacht jetzt haben ein paar den mut sich gegen das gleiche wie es damals geschah aufzulehnen und deutschland schaut zu. armes deutschland!

  • TF
    Thomas Fleiner

    nun ja, ich kann verstehen, wenn nach deutscher rechtssprechung das urteil milder ausgefallen wäre. machen wir aber dabei nicht den fehler unseren maßstab an andere völker bzw. ländern anzulegen?

     

    hierzulande wird steuerhinterziehung teilweise deutlich höher bestraft (der vater meines freundes ging für 5! Jahre in den Knast) als in manchen anderen ländern. kommt deswegen jemand auf die idee das "merkel-regime" dafür zu beschuldigen?

     

    die grupe um pussy riot kann sich nicht davon lossprechen die russischen gesetze nicht gekannt zu haben und sie haben wissentlich gegen russisches gesetz verstoßen und mussten damit rechnen, dass ihnen bis zu 7 jahre drohen.

     

    und ich verstehe den anti-putin-reflex nicht. erstens glaube ich nicht, dass putin es nötig hat sich gegen eine punkband von unreifen und verantwortungslosen mädels zu behaupten.

    zweitens hat putin schon während der gerichtsverhandlung gesagt, dass seines erachtens dass urteil nicht zu hart ausfallen sollte

    drittens sind nach russischer verfassung die gerichte unabhängig von der legislative. behauptungen das wäre grundsätzlich nicht so, sind ebenfalls pauschal und meistens beruhend auf vorurteilen. bewiesen hat das bis heute niemand. ich bin selber überzeugt, dass es in russland politisch motivierte urteile gibt, genauso wie es diese hierzulande auch gibt (siehe ESM-urteil oder alle völkerrechtlichen themen zum NATO-einsatz in afghanistan). aber deswegen pauschal das russische rechtssystem mit putin in verbindung zu setzen, halte ich für vermessen.

  • D
    Denis

    Da hat wohl jemand die Maske fallen lassen: "Benz" verteidigt die wegen Volksverhetzung verurteilten Nazis, ekelhaft !

  • B
    Benz

    Der deutsche StGB 167 sieht klipp und klar vor, dass für ''groben Unfung in einer Kirche'' bis zu 3 Jahre Haft verhängt werden können. Wenn das deutsche Recht selbst bis zu 3 Jahren Haft vorsieht, ist es unverständlich, warum die in RU verhängte Strafe von 2 Jahren als zu hart kritisiert wird.

     

    Dass in DE Hetze gegen Christen nur mit einer Geldstrafe bestraft worden wäre, mag stimmen. Aber für Aktionen gegen eine andere Religion, gegen den Judaismus, werden in DE regelmässig Haftstrafen verhängt.

  • A
    Anti-Potemkin

    Ein sehr wohltuender Artikel. Wenn hier in Leserbriefen behauptet wird, "Wojna" und "Pussy Riots" seien ein und dasselbe ist das der gleiche Unsinn, den sonst der Kreml verbreitet. Doch selbst wenn sie identisch wären: Wojna mag im Widerstand schon mal manche Grenze des guten Geschmacks überschreiten und hat mit einer Aktion auch die des Gesetzes überschritten - Putins Unrechtsstaat tut das aber ständig. Darf man von seinen Gegnern erwarten - zumal von hier, aus dem satten Westen - dass sie sich beim Widerstand gegen staatliche Willkür und Unrecht immer an sämtliche Regeln des guten Geschmacks halten?

  • L
    lukowski
  • KP
    Kölner Pussies

    Schön dass Themen auch langfristig begleitet werden!

     

    Vor vier Wochen gab es eine Unterstützungsaktion im Kölner Dom mit drei folgenden Festnahmen. Da bietet sich doch auch ein direkter Vergleich an. Da im Kölner Dom ein laufender Gottesdienst gestört wurde, wäre sogar eine höhere Strafe zu erwarten.

     

    Doch leider hört und liest man nichts über deren Strafe.

  • G
    gundi

    Peinlich ist nicht, dass Außenamtssprecher Alexander Lukaschewitsch auf § 167 hinweist, peinlich ist, dass $§ 166 - 168 StGB in dieser Form (noch) existent sind. Die benannten Tatbestände lassen sich problemlos mit generellen Bestimmungen des Persönlichkeits-, Haus- und Strafrechts - in Abwägung zur Meinungsfreiheit - abdecken, ohne dabei "religlöse" Gefühle hervorzuheben, welche mangels geeigneter Definition jeglichem Deutungsmissbrauch offen stehen.

    Die Bewahrung eines "öffentlichen Religionsfriedens" mag zwar gesellschaftlich erwünscht sein, aber ist auch nur ein Teilaspekt gesellschaftlicher Ordnung, welche offensichtlich noch sehr stark von Interessengruppen geprägt wird, welche mangels offener offizieller Machtfülle mit durchdringender Lobbyarbeit die säkulare Gesellschaftsordnung stören. Entsprechende Einlassungen der vergangenen Wochen u.a. zu den Themen Beschneidung, Titanic, Blasphemie gehen dabei deutlich über die Unverbindlichkeit der freien Meinungsäußerung hinaus und erheben implizit den Anspruch auf bekenntnisgestützte Autorität und Deutungshoheit s.o. Es ist durchaus die Aufgabe des Staates, die Gesellschaftsmitglieder vor Übergriffen in Ihren Rechtsbereich zu schützen, doch es bleibt höchst gefährlich, wenn objektiv unbestimmbare Tatbestände gesondert ausgewiesen werden und sich darin auf Quellen beziehen, welche in unserer offiziellen säkularen Staatsform keine staatstragende Rolle innehaben dürfen - in diesem Fall und wie hier bereits erwähnt: Sonderrechte für Theisten sind diskriminierend.

  • D
    Denis

    Peter Franck hat dem ganzen Putinschen Propagandageplappere den Boden entzogen, endlich hat jemand mal das Hirn und die Sachkenntnis, den Kremllügen Paroli zu bieten. Klaus Volk sollte sich schämen, wie kann man sich als Jurist so zum Affen machen, einfach nur peinlich. Besonders die Desinformation, in Deutschland wäre Pussy Riot härter als in Russland, nämlich mit drei Jahren Knast bestraft worden, nur weil das im Gesetz als Obergrenze steht, ist empörend. Jemand der solchen Unsinn verbreitet, hat sich als völlig inkompetent erwiesen.

    Zu dem schwachsinnigen Nazivergleich fällt einem schon gar nichts mehr ein, wieso werden Pussy Riot plötzlich mit Nazis gleichgesetzt, die gegen Juden hetzen ? Wenn Dummheit wehtäte... Pussy Riot steht für das genaue Gegenteil der Naziideologie. Würden sie tatsächlich gegen Minderheiten oder Religionen hetzen, wären sie wie die anderen russischen Faschos auf freiem Fuss.

  • LD
    Leonardo de Sergio

    Ich, als Ex-Bewohner der kommunistischen Anklave, die heute von einem atheistische Straflager zu der orthodoxischer Grausamkeit mutiert hat, kann Ihnen nur zustimmen. So ist das, wie Sie es sehen. Die Wörte Gericht, Gerechtigkeit, Sühnde, Demokratie, freie Wahl haben dort in dieser Demokratur ganz andere Bedeutung, als die Griechen damals meinten. Das alles sind die Werte , die dort niemals so vorhanden waren, niemals, nie. Über die hunderte und tausende von Jahren nie...

    Russland heute kann man nur mit Nazi-Deutschland vergleichen, die z. B. im zweiten Weltkrieg nicht verloren hätte. Heute statt BRD, hätten wir hier eine mutierte nationalsozialistische Gesellschaft gehabt. Stellen Sie sich vor.... Heutige Russland war im 2 Weltkrieg als Sieger ausgegangen, und die kommunistische Diktatur in diesen 70 Jahren langsam sich zu der Putin-Demokratur mutiert hat. Was hat das mit dem Gerichtsbarkeit zu tun? nichts....

  • P
    Peter

    Ich kann dem so nicht ganz Recht geben.

    Bei Hetze, Verunglimpfung, Herawürdigung, Schändung, usw. Christen und Moslems gegenüber mag das stimmen. Selbiges gegen Juden hat hierzulande Einigen allerdings schon mehr Jahre eingebracht als den jungen Frauen in Russland.

  • DP
    denn Putin

    wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht.

     

    Die heutigen Gesetze basieren ja auch nur auf Wertvorstellungen die wesentlich älter sind.

    Und nicht nur wurde gegen Gesetze verstossen,

    sondern deren Grundlage selbst wurde angegriffen !

     

    Keine irdische Strafe kann dies sühnen,

    ich fordere daher im Namen des Herrn :

    7 Jahre Fegefeuer und anschliessend Hölle !

  • H
    HamburgerX

    Das russische Urteil war zu harsch, das sehe ich auch so. Sofortige Gefängnisstrafe sollte es z.B. bei vorsätzlicher Gewalt oder vorsätzlichen, größeren Vermögensvernichtungen geben, also bei schmerzhaten oder nachhaltigen Schäden an Personen oder Gruppen.

     

    Eine vulgäre Provokation mag äußerst anstößig sein, davon nimmt aber niemand dauerhaft Schaden.

  • RS
    Reinhard Szalghary

    Dieser Paragraph 167, der historisch aus einem Häresie-Paragraphen hervorging, eben auch im deutschen Recht ein Anachronismus ist, der bornierte Weltaufassungen unter Naturschutz stellt und es Gläubigen überlässt, durch Störung des öffentlichen Friedens berechtigte Kritk zu unterdrücken und die freie Meinungsäusserung einzuschränken.

     

    Man stelle sich vor, die Histerie des Karikaturenstreits wäre auch nach Deutschland übergeschwappt. Dieses Paragraphen hätte einen ernsthaften Konflikt u.a. mit der Pressefreiheit erzeugt.

     

    Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind anderweitig geregelt. Sonderrechte für Theisten daher diskriminierend.

  • M
    martin

    Danke für diesen unaufgeregten, gut recherchierten und logisch argumentierenden Artikel. Einen solchen habe ich in der Debatte bislang schmerzlich vermisst.

  • G
    Gerald

    und was waere passiert wenn Pussy Riot dese Show in Deutschland in einer Moschee abgezogen haette?

  • M
    Mitch

    Wie sieht es mit dem NDAA in den USA aus?

    Dazu hab ich in der TAZ noch nichts gelesen.

  • DR
    Dr. rer. Nat. Harald Wenk

    Sicher, wir kennen aus der reichen Zensurgeschichte auch Russlands schon die "Lex Pussy Riots".

     

    Warum gewinnen die Brutalern immer noch mal?

  • C
    CockRiot

    Der Autor hat scheinbar nicht die Videos von Voina recherchiert/gesehen. Voina - die Kunstgruppe aus der Pussy Riot entstanden ist - hat sich ja schon diverse Male mit dem Staat angelegt. Sie haben sogar Polizisten - direkt vor Ort - in den Polizeiwachen provoziert und veralbert. Sie wurden weder festgenommen, noch wurde ihnen das Videomaterial abgenommen. Trotz Kritik am Staat. Und das obwohl die Polizei die Möglichkeit gehabt hätte, diese Aktivisten direkt dazubehalten und festzunehmen. Klammheimlich. Wie es in westlichen Staaten oft mit politischen Gefangenen passiert. Ohne Prozess in Isolationshaft - ohne Prozess und ohne rechtlicher Grundlage!

     

    Man muss in Deutschland nur an Andrej Holm erinnern.

     

    Oder die pol. Gefangenen der USA. Die meisten werden einfach im Ausland dauerhaft festgehalten und gefoltert, statt vor ein Gericht gestellt zu werden. Im Fall Bradley Manning wird sogar direkt in Washington jemand isoliert und von der Öffentlichkeit abgeschirmt und vermutlich auch gefoltert/erniedrigt, damit er sagt, was er sagen soll.

     

    Assange ist auch eine sehr spannende Geschichte für sich.

     

    Aber unser Populär-Mitleid hat nur Platz für Oppositionelle in uns nicht nahestehenden Ländern. Das lenkt ja auch vom Unrecht vor der eigenen Haustür ab! Ich schäme mich für alle Westler, die sich davon ablenken und instrumentalisieren lassen!!! Eure Ignoranz kotzt mich an!

     

    Mit den Oppositionellen fremder Länder habe ich zwar auch Mitleid. Aber ich glaube nicht, dass mein Mitleid dort etwas ändern wird. Aber wenn ich mich hier vor Ort empöre, kann ich vielleicht den Westen demokratisieren und ein wenig fairer machen!