Debatte: Abschied vom Zentralismus – dritter Teil : Mehr Kompetenzen für die Kommunen
Die Verwaltungsreform steckt fest – doch die von der CDU geforderte Umwandlung der Landschaftsverbände ist mit der SPD-Fraktion nicht zu machen, sagt Edgar Moron
Bei der Verwaltungsreform gibt es einen grundlegenden Unterschied zwischen den Positionen von SPD und CDU: Uns geht es um mehr Bürgernähe und weniger Bürokratie – und nicht wie den Christdemokraten um die Auflösung der Landschaftsverbände und die Vermischung von staatlichen mit kommunalen Aufgaben. Die CDU setzt damit weniger auf die Sache als vielmehr auf Effekthascherei und Schlagzeilen. Ihr Votum gegen die Umwandlung des Kommunalverbands Ruhrgebiet (KVR) in einen modernen Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) mit zusätzlichen Kompetenzen hat das unterstrichen. Wenn die Opposition vernünftige Vorschläge hat, sind wir gerne bereit, mit ihr zu diskutieren. Aber wir lassen nicht zu, dass notwendige Reformen blockiert oder auf die lange Bank geschoben werden.
Für die SPD-Landtagsfraktion sind die Modernisierung und Anpassung der Verwaltung an geänderte Rahmenbedingungen eine Daueraufgabe. Wir wollen effektive Verwaltungsstrukturen schaffen. Dies können wir nur durch klare Aufgabenzuweisungen und Behörden erreichen, die effektive Dienstleister für Privatleute und Unternehmen sind. Eine zukunftsweisende Verwaltungsstrukturreform muss nach unserer Überzeugung deshalb vor allem drei Kriterien erfüllen: Das Land muss sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzentrieren. Zweitens muss festgelegt werden, welche bisherigen Dienstleistungen des Staates ohne Qualitätsverlust von Privaten erledigt werden können. Drittens geht es um gezielte Stärkung der Kreise und kreisfreien Städte.
Das Land muss deshalb einen Teil seiner Kompetenzen an die Kommunen abgeben. Eine moderne und effektive Landesverwaltung hängt aber nicht von der Frage ab, ob es zwei, drei oder fünf Regierungsbezirke gibt – Sonderbehörden jedoch müssen in Frage gestellt werden, um den Weg für noch bürgernähere und noch bürgerfreundlichere Behörden zu ebnen. Allerdings gibt es bislang keinen Grund, aus zwei leistungsfähigen und gut funktionierenden Landschaftsverbänden drei zu machen. Deshalb kommt eine Auflösung der Landschaftsverbände für uns derzeit nicht in Frage. Nach Auffassung der SPD-Landtagsfraktion dürfen Kompetenzen der kommunalen Selbstverwaltung und der Staatsverwaltung des Landes nicht vermischt werden.
Beim Bürokratieabbau ist das Ziel aller Veränderungen effizienteres und sparsames Verwaltungshandeln. Deshalb sehen wir in der Befristung des nordrhein-westfälischen Landesrechts einen wichtigen Schritt, unsere Verwaltung effektiver zu machen und überflüssige Bürokratie abzubauen. Überflüssige Gesetze, Erlasse und Verordnungen gehören gestrichen. Ministerpräsident Steinbrück hat damit begonnen, die SPD-Fraktion unterstützt ihn dabei: In einem ersten Überprüfungszeitraum wollen wir von 84 Gesetzen und 115 Rechtsverordnungen 148 aufheben bzw. befristen. Daneben hat die Landesregierung alle Erlasse überprüft – fast 50 Prozent fallen künftig weg.
Der Landtag hat am 29. Januar 2004 das Gesetz zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in NRW verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird allen Kommunen des Landes ermöglicht, auch bei den Pflichtaufgaben Kooperationen eingehen zu können. Bislang war dies nur bei den freiwilligen Aufgaben möglich. Für das Ruhrgebiet sieht das Gesetz modellhaft und im Rahmen einer Erprobung vor, dass – mindestens drei – Kommunen sich zu Planungsgemeinschaften zusammenschließen und einen regionalen Flächennutzungsplan als integralen Bestandteil des Gebietsentwicklungsplanes aufstellen können. Darüber hinaus wird der Kommunalverband Ruhrgebiet zum 1. Oktober 2004 in den dienstleistungsorientierten Regionalverband Ruhr umgebaut. Der Regionalverband Ruhr wird übergeordnete Masterpläne für das Ruhrgebiet aufstellen – und so revierweite Lösungen für die aktuell anstehenden Probleme des Ruhrgebiets entwickeln.
EDGAR MORON