: Dauerwohnen in Kleingartenanlagen
Rund 4.000 Dauerbewohner von Häuschen in landeseigenen Kleingartenanlagen Berlins können aufatmen. Nach dem Willen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sollen sie auch künftig ganzjährig dort wohnen dürfen. Bedingung dafür ist jedoch, daß die „Befugnis zum Dauerwohnen“ im ehemaligen Westteil der Stadt zum Stichtag 31. März 1983 und in den ehemaligen Ostbezirken sowie in Staaken-West zum 2. Oktober 1990 nachgewiesen werden kann.
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