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Datenschutz – etwa nur ein Detail?

Betr.: „Datenschutz-Sorgen“, taz bremen vom 15.11.2000

Mit der geplanten Brustkrebs-Reihenuntersuchung, dem so genannten Mamma-Screening, werden verschiedene Ziele verfolgt:

1. Die Mammografie für Frauen ab dem 50. Lebensjahr soll zu einer Brustkrebs-Präventionsleistung der Krankenkassen werden. Bisher wird diese Untersuchung für gesunde Frauen nicht von der Krankenkasse bezahlt. Die bisherige Regelung kann unterlaufen werden, indem ÄrztInnen auch gesunden Frauen eine Erkrankung diagnostizieren. Mit dem Mammografie-Screening wird nun erstmals auch gesunden Frauen eine geregelte, finanzierte Versorgung angeboten.

2. Die bisher eher fragwürdige Handhabung der Abrechnung der Mammografie wurde zwar stillschweigend von den Krankenkassen akzeptiert, es wurden jedoch keine geregelten Qualitätskriterien für Frauen ohne Beschwerden aufgestellt. Das Mammografie-Screening Projekt wird nach den bestehenden EU-Richtlinien durchgeführt und damit werden neue Maßstäbe gesetzt.

3. Durch das an das Mammografie-Screening angeschlossene Diagnostik-Zentrum soll für die Teilnehmerinnen im Bereich der Erkennung und der Behandlung von Brustkrebs eine deutliche Verbesserung erreicht werden.

4. Zudem sind auch wissenschaftliche Interessen mit dem Projekt verbunden. So sollen kontinuierlich über 50 Jahre Daten des Melderegisters mit dem Krebsregis-ter verknüpft werden.

Da die fortdauernde Übertragung persönlicher Daten an eine nicht-öffentliche Einrichtung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, sollen entsprechende Klauseln zugunsten der Datenübertragung abgeändert werden. Das heißt, auch weibliche Kinder, die jetzt geboren werden, sind hiervon betroffen! Die Änderung wäre kein Problem, wären alle Frauen mit der Übertragung ihrer Daten einverstanden. Doch dem ist nicht so! Wie Frauen in 20 oder 30 Jahren zu dem Eingriff in den bestehenden Datenschutz stehen, können wir nur spekulieren. Viele Frauen stellen bereits jetzt das Screening-Projekt in seinem Aufbau in Frage und fühlen sich unter Druck gesetzt, dem Programm zuzustimmen. Der Datenschutz ist hierbei ein sensibles Thema. Aus Sicht des FrauenGesundheitsZentrums Bremen sind die Einwände von Frauen gegen die Übertragung ihrer Daten an das Screening-Projekt ernst zu nehmen. An dem Umgang der Screening-Betreiber und der öffentlichen Hand mit den Vorbehalten von Frauen wird sich zeigen, ob Frauen das Recht zugestanden wird, anonym zu bleiben oder ob die Durchführung des Projektes über die Interessen von Frauen gestellt! Frau Dreyer hat ein sehr wichtiges Thema an die Öffentlichkeit gebracht, das auch Belange der Frauen betrifft, die bisher nicht zur Zielgruppe des Screening-Angebotes zählten.

FrauenGesundheitsZentrum

Bremen

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