: Datenschützer gegen Strafakten-Schnüffelei
Heute steht im Bundesrat ein Gesetzentwurf zur Debatte, der regelt, daß die Daten aus Strafakten an Behörden weitergegeben werden dürfen. Der Bremer Justizsenator hatte diverse Änderungsanträge eingebracht, die aber allesamt abgelehnt wurden. Dennoch hat der Bremer Senat beschlossen, diesem Gesetz zuzustimmen, bedauern die Datenschützer aus 13 Ländern und der Bundesdatenschutzbeauftragte. Die neuen Regelungen würden nur bestehende EDV-Systeme und Arbeitsweise legalisieren und fielen deutlich hinter Datenschutz-Regelungen sogar in Polizeigesetzen zurück. Sogar medizinische, psychologische Daten oder Telefon-Abhörprotokolle würden aus Strafakten in die Behörden gelangen. Daß die Zustimmung von Bayern bis Hessen reiche, nannte der Bremer Datenschützer Stefan Walz die „große Koalition der Justizverwaltungen“. taz
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