: Datenschützer gegen AIDS–Datei
Hannover (ap) - Die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer haben sich bis auf ihren bayerischen Kollegen einhellig gegen eine allgemeine AIDS–Datei und für eine äußerst zurückhaltende Speicherung der Daten von AIDS–Infizierten ausgesprochen. Vor allem forderten sie einen Stopp der AIDS–Speicherung in dem bundesweiten Polizeifahndungssystem Inpol, wie sie bisher bereits in mehreren Bundesländern, etwa in Bayern, vorgenommen werde. Bei jeder Anfrage eines Polizisten an den Polizeicomputer, etwa bei einem Autounfall, an der Grenze oder bei Alkoholkontrollen, erscheint dann auch der AIDS–Hinweis. Die Datenschützer sehen nach ihrem am Freitag in Hannover veröffentlichten Beschluß eine Speicherung der Infektion nur dann als rechtmäßig an, wenn sie „unbedingt zum Schutz der Polizeibeamten erforderlich“ sei. Sie haben ihre Empfehlungen den Innenministern der Länder vorgelegt, die nun entscheiden müssen. Bayerns Datenschützer Sebastian Oberhauser hatte den Entschlüssen nicht zugestimmt. Er kritisierte, die Konferenz sei „einer klaren Aussage über die Zulässigkeit von AIDS–Speicherungen aus dem Wege gegangen“. Er sprach sich für eine weitere Auslegung der Speicher–Zulässigkeit aus, etwa wenn ein Infizierter in Fahndungsdateien oder im Kriminalaktennachweis aufgeführt sei oder anzunehmen sei, daß der Betroffene strafrechtlich in Erscheinung treten werde.
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