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Datenschützer für Gen-Datei

Bonn (AP) – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, erhebt keine grundsätzlichen Einwände gegen die Einrichtung einer zentralen Datei genetischer „Fingerabdrücke“ beim Bundeskriminalamt (BKA). In einer Stellungnahme zu dem Entwurf einer Errichtungsanordnung von Bundesinnenminister Manfred Kanther verlangte er aber die Beschränkung der Gen- Analyse-Datei auf bestimmte Straftaten. Auch bedürfe es dafür eines eigenen Gesetzes. In die Datei sollten nur Gen-Analysen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen Leib und Leben und gegen die persönliche Freiheit aufgenommen werden. Damit wären beispielsweise vom Täter stammende Blutspuren am Ort eines Einbruchs nicht Gegenstand der Speicherung.

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