: Datenschützer bestehen auf Sozialgeheimnis
Bonn (AFP) – Als „grundlegende Durchbrechung des Sozialgeheimnisses“ haben die Datenschutzbeauftragten von zwölf Bundesländern die Änderung des Sozialgesetzbuches kritisiert. Nach dem Beschluß des Bundestages müssen Sozialämter und Sozialversicherungen künftig gesuchte Personen auf Polizeianfrage melden. Die Neuregelung mache die Beschäftigten der Sozialämter zu „Hilfsbeamten von Strafverfolgungs- und Vollstreckungsbehörden“, heißt es in einer gestern in Düsseldorf verbreiteten Erklärung der Datenschützer. Nach der am 18. Juni beschlossenen Änderung müßten unter anderem auch gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften sowie Jugend- und Versorgungsämter Auskunft über Anwesenheit oder künftige Besuchstermine von Ratsuchenden geben. Damit werde das Sozialgeheimnis „weiter ausgehöhlt“.
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