: Das also war des Pudels Zahn
HAMM ap/taz ■ Auf Schadenersatz für die verlorenen Zähne ihres Pudels muss eine Züchterin aus der Gegend von Paderborn nach einer Gerichtsentscheidung verzichten. Die Frau hatte nach Angaben des Oberlandesgerichts Hamm vom Mittwoch von einem Tierarzt rund 39.000 Mark gefordert, weil es diesem trotz mehrerer Versuche nicht gelungen war, einem ihrer Pudel einen verlorenen Zahn wieder einzusetzen. Aus tiermedizinischer Sicht sei der Zahnersatz nicht erforderlich gewesen, erklärte das Gericht. Das Tierschutzgesetz verbiete sogar solche „Schönheitsoperationen“.
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