Das Wetter: Emotionaler Schaden:
Ein solch kniffliger Fall war Hans-Georg Sprödig in über 30 Jahren als Sachverständiger für Versicherungsschäden noch nicht untergekommen. Nun gut, Umfang und Höhe des Schadens waren unspektakulär: ein Haufen Asche, wo kürzlich noch das Bücherbord gestanden hatte – "vor allem Lyrikbände", wie der aufgebrachte Versicherungsnehmer immer wieder betonte. Warum bloß hatte der Mann sich nicht einfach in die Badewanne gelegt, bis es vorbei war, fragte sich Sprödig, war das schon als "fahrlässig" einzuordnen, der Anspruch auf Leistungen also abzulehnen? Und wurde es von der Haftplicht- oder der Hausratversicherung überhaupt als Schadensursache abgedeckt, wenn dieser Mann einfach so in Liebe entflammte?
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