: Das Wetter: Der Vertrag III
In die Verhandlungen zwischen den Parteien Wetterverantwortliche und Wetterberichterstatter über den Vertragsentwurf zur Gestaltung des Frühlingswetters ist jetzt ein Vermittler eingeschaltet worden. Das wurde notwendig, nachdem die Wetterverantwortlichen, statt über Paragraph 1 des Entwurfs („Der Frühling beginnt unverzüglich“) nachzudenken, die Bedenkzeit zur Durchsetzung von Partikularinteressen (Tiefs!) mißbrauchten und damit den Frühlingsbeginn absichtlich hinauszögerten. Der Vermittler soll nun bei der Suche eines verbindlichen Termins helfen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen